Die Spiel- und Platzordnung soll einen reibungslosen Spielbetrieb ermöglichen und ist für alle Mitglieder und Gäste bindend. Sonderfälle sind nach den Grundsätzen der Kameradschaft und sportlichen Fairness selbst zu regeln. 

1. Spielberechtigung

Eine Spielberechtigung besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

• Mitgliedschaft bei den Tennisfreunden Fürstenfeldbruck und die Buchung über unser Platzbelegungssystem (Tennisfreunde-FFB.ebusy.de)

• Eine Buchung als Gast in unserem Buchungssystem 

• Im Rahmen eines Punktspiels, Turniers oder einer offiziellen Veranstaltung

 

Spielen ohne Berechtigung ist Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden.


2. Spielbetrieb

a) Spieldauer
Die Spieldauer beträgt max. 120 Minuten. Die Zeit für die Platzpflege (Siehe Punkt 4) ist darin enthalten.

b) Spielzeiten
Die Plätze stehen den Spielberechtigten täglich je nach Jahreszeit maximalvon 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen davon sind nur im Punktspiel- und genehmigten Turnierbetrieb möglich.

Der Vorstand hat das Recht, Plätze für Punktspiele, Turniere, Training oder zur Platzpflege zu sperren.


3. Spielkleidung

Das Spielen ist nur mit vollständiger Tenniskleidung (Hose, Tennisshirt) und ausschließlich mit Sandplatz-Tennisschuhen gestattet.
 

4. Platzpflege

Die Spieler haben ihr Spiel so rechtzeitig zu beenden, dass noch genügend Zeit für die Platzpflege bleibt (ca. 5 Minuten).
Zur Platzpflege gehört:

• Platz abziehen (Abziehmatte bitte wieder aufhängen)

• Linien abkehren (Besen bitte wieder aufhängen)

• Platz abspritzen, notfalls auch während des Spiels (Schlauch bitte am Spielfeldrand ablegen)

• Eventuell benutzte Sonnenschirme bitte wieder in die an den Sitzbänken befestigten Rohre stecken.

 

5. Platzbelegung

Vor Spielbeginn muss in unserem Platzbelegungssystem gebucht/reserviert sein. Wird auf dem Platz nicht zum gebuchten Termin gespielt, verfällt die Reservierung nach einer Wartezeit von 10 Minuten.


6. Platzreservierung

Eine Platzreservierung ist für maximal 2 Stunden und bis zu 2 Terminen möglich.

7. Gäste

• Vereinsmitglied mit Gast
Gäste können gerne mit einem Mitglied einen Platz belegen, wenn das Spiel vor Spielbeginn in unserem Buchungssystem erfasst ist. Die Gebühr von derzeit 6 € pro Stunde wird vom Girokonto des Mitgliedseingezogen.

• Gast mit Gast
Gäste können gerne nach vorhergehender Anmeldung über unser Platzbelegungssystem buchen und werden mit 12 € pro Stunde per Bankeinzug belastet. 

 

 8. Aufenthaltsdauer und Nutzung der Anlage einschließlich Duschen und Aufenthaltsräume/-Flächen

Der Aufenthalt auf der Anlage und die Nutzung der Einrichtungen ist nur im Zusammenhang mit einer Tennisplatzbuchung, bzw. im Rahmen von Training, Punktspielen, Turnieren oder anderen vom Vorstand genehmigten Festivitäten erlaubt. 

Ganztägiges, mehrstündiges oder regelmäßiges Aufhalten und Nutzen der Einrichtungen im Sinne von häuslichem Gebrauch ist untersagt. 

 

9. AirKey Schließsystem

Der Zugang für die auf dem Vereinsgelände befindlichen Räumlichkeiten ist mit dem AirKey System gesichert. Der Zugang zu diesem Schließsystem bitte über den Sportwart bzw. per Mail an sportwart@tennisfreunde-ffb.de beantragen.

 

10. Nutzung der Ballmaschine

Wir bieten die Möglichkeit, mit unserer Ballmaschine eigenständig zu trainieren. Pro Stunde wird eine Nutzungsgebühr von 6,00 € erhoben. 

Voraussetzungen für die Nutzung der Ballmaschine sind:

• Vorherige Einweisung in die Funktionalität der Ballmaschine durch den technischen Leiter, einen Übungsleiter oder einen Vorstand. Bitte sprecht dazu einen der genannten an oder schreibt eine E-Mail an: sportwart@tennisfreunde-ffb.de.

• Anschließend wird die Funktion „Ballmaschine“ in unserem Onlinebuchungssystem „eBusy“ freigeschalten und ihr erhaltet einenAirKey Zugang zum Raum in dem die Ballmaschine aufbewahrt wird.

• Buchung der Ballmaschine im eBusy (wie Platzbuchung).

• Die Nutzungsgebühr i.H.v. 6,00 € wird an einem Sammeltermin vom Girokonto abgebucht.

 

11. Training

In der Regel ist es ausschließlich Vereinstrainern gestattet, Trainingseinheiten auf den Plätzen zu leiten. Ausnahmen hiervon gelten nur für Trainingseinheiten innerhalb von Familien (Eheleute, Eltern/Großeltern mit Kindern/Enkelkindern). Alle weiteren Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vorstands.

 

12. Allgemeines

Beschädigungen im Bereich der gesamten Anlage sind einem Mitglied des Vorstandes unverzüglich zu melden. Schäden müssen auf Kosten des Verursachers repariert werden, in groben Fällen können diese zivilrechtlich geahndet werden. Grobe Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können zum Entzug der Spielberechtigung auf Zeit, im Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus dem Verein führen. Spielen ohne Berechtigung ist Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden.